Sommerzeit ist Grillzeit

Sommerzeit ist Grillzeit – das sollten Sie als Eigentümer oder Mieter beachten!

Sobald sich die kalte Jahreszeit verabschiedet hat, schieben viele von uns wieder ihren Grill aus dem Winterversteck hervor. Ob saftige Steaks, gesundes Gemüse oder ein schmelzender Grillkäse – kaum jemand kann diesen Köstlichkeiten widerstehen.

Um jedoch Konflikte mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen ein paar Punkte zu beachten:

Das Grillen auf Freiflächen ist für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Eigenheime in Österreich grundsätzlich gesetzlich erlaubt. Wichtig ist dabei, dass die Grillerei fachgerecht und somit nur in Verwendung mit einer dafür geeigneten Vorrichtung durchgeführt wird.

Fachgerechtes Grillen kann allgemein als ortsüblich angesehen werden, wobei hierfür als Maßstab das Empfinden eines Durchschnittsmenschen herangezogen wird.
Zusätzlich sind eventuelle ortspolizeiliche Verordnungen bezüglich Grill- und Ruhezeiten, sowie die verschiedenen Landesgesetze und Gemeindeordnungen zu beachten.

Sollte jedoch das, nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschritten und die ortsübliche Benutzung der Nachbargrundstücke bzw. der Nachbarwohnungen wesentlich beeinträchtigt werden, so kann laut § 364 Abs.2 ABGB der Nachbar die ihn störende Einwirkung wie zB Rauch- und Geruchsbildung, untersagen.

Um unnötige Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden, ist eine Abklärung besonders in Wohnanlagen wichtig. Die Nachbarn werden es Ihnen auch danken, wenn Sie sie im Vorfeld über Ihre Grillfeier informieren, sodass sie noch frühzeitig ihre Fenster schließen und die Wäsche von der Leine nehmen können.

Ob und wann Sie in Ihrem Garten, auf Ihrer Terrasse oder Ihrem Balkon grillen dürfen, wird in der Hausordnung und meist auch im Mietvertrag geregelt und sollte bereits im Vorfeld abgeklärt werden. Nicht nur die Art des Grills, sondern auch die erlaubte Grill- und Ruhezeit kann hier geregelt sein.

Mietwohnungen:

Die Regelung bezüglich des Grillens kann in Mietverträgen von der Hausordnung abweichen und damit eventuell strenger sein. Das heißt, wenn das Grillen in der Hausordnung erlaubt ist, kann es im Mietvertrag vom Vermieter trotzdem untersagt bzw. eingeschränkt werden.

Umgekehrt gilt, wenn der Mieter durch ständige Rauchentwicklung des Nachbarn in der Nutzung des Mietobjektes beeinträchtigt wird, hat er laut § 1096 ABGB das Recht auf Mietzinsminderung, sofern sich die Belästigung nicht beseitigen lässt.

Eigentumswohnungen:

Wie die Mieter haben sich auch die Eigentümer an die Hausordnung und die gesetzlichen Regelungen zu halten. Grobe oder andauernde Verstöße sowie rücksichtsloses Verhalten gegenüber anderen Wohnungseigentümern kann sogar zu einer Klage auf Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft führen (hierfür benötigt es die Mehrheit der gesamten Wohnungseigentümer).

Checkliste für ein reibungsloses Grillerlebnis:

  • Beachten Sie die vorgegebenen Grill- und Ruhezeiten
  • Besorgen Sie sich zur Rauchvermeidung, einen Grill mit Gas- oder Strombetrieb
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn im Vorfeld über eine geplante Grillfeier oder lassen Sie sie mitfeiern ;)
  • Vermeiden Sie unnötigen Rauch und berücksichtigen Sie eventuell die Windrichtung
  • Übertreiben Sie nicht mit der Häufigkeit Ihrer Grillaktionen

Fazit:

Wer auf seinem Balkon, der Terrasse bzw. im Garten grillen möchte, sollte sich zuerst über die aktuellen Vorschriften informieren. Nehmen Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht und informieren Sie sie im Vorfeld über eine mögliche Rauch- und Geruchsbelästigung. Für Mehrfamilienhäuser oder Wohnanlagen eignen sich vor allem Griller mit Gas- oder Elektrobetrieb, womit sich unnötige Rauchentwicklung vermeiden lässt.

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Philip Strigl Immobilienmakler Telfs Tirol

Philip Strigl

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