Was passiert mit der Immobilie nach der Scheidung?

Hausverkauf bei Scheidung – was passiert mit dem Immobilieneigentum?

Eine Scheidung ist stets eine unschöne Sache und hat in den meisten Fällen zum Teil erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Folgen. Hat das Ehepaar Immobilieneigentum, stellt sich zunächst die dringende Frage, was mit dem Haus bei einer Scheidung passiert.

Haus und Scheidung: Wem gehört die Immobilie?

Im Rahmen einer Scheidung gibt es eine Reihe gemeinsamer Vermögenswerte der ehemaligen Partner, die zugeteilt und aufgeteilt werden müssen. Dazu gehören keineswegs nur Bargeldbestände, Autos und sonstige Sachwerte, sondern ebenso eventuell vorhandene Immobilien. Ob es zu einem Hausverkauf bei einer Trennung kommen muss und wem die Immobilie überhaupt zu welchen Teilen nach einer Scheidung gehört, hängt maßgeblich vom geltenden Güterrecht ab. In Österreich gibt es in dem Zusammenhang drei Arten der Güterregelung, nämlich die Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft sowie die Gütertrennung. 

Anders als in Deutschland, wo automatisch die Zugewinngemeinschaft gilt, ist das in Österreich die Gütertrennung. Wird also zwischen den Ehepartnern nichts anderes vereinbart, insbesondere im Rahmen eines Ehevertrages, kommt die Gütertrennung zum Einsatz. Das bedeutet, dass nach der Scheidung sämtliche Vermögenswerte Guthaben, aber auch Schulden, 1:1 zwischen den entsprechenden ehemaligen Partnern aufgeteilt werden. Für ein Haus bei einer Scheidung hat das die Konsequenz, dass jedem Partner die Immobilie zur Hälfte zusteht.

Einigung als Option: Ein Partner zahlt den anderen aus

Am einfachsten ist es nach einer Scheidung, wenn ein ehemaliger Partner den anderen auszahlen könnte, in dem er 50 Prozent des Immobilienwertes zahlt. In der Folge könnte der dann alleinige Immobilieneigentümer weiterhin im Haus wohnen und der ehemalige Partner hätte durch die Veräußerung seines Anteils keine Rechte mehr an dem Objekt. In den meisten Fällen verfügen die ehemaligen Partner allerdings nicht über so viel Kapital, um ihren Ex-Ehepartner tatsächlich auszahlen zu können. Die Folge davon ist, dass ein Hausverkauf bei Trennung eher die Regel als die Ausnahme darstellt.

Die ehemaligen Partner sollten sich dann möglichst darauf einigen, die Immobilie zu verkaufen nach der Scheidung. Alternativ kann es sonst nämlich zur sogenannten Teilungsversteigerung kommen, die jedoch meistens mit deutlichen Verlusten verbunden ist. Die Immobilie erzielt dann in der Regel nicht annähernd den Wert, der eigentlich dem aktuellen Verkehrswert entsprechen würde. Daher ist es tatsächlich in dem Fall die beste Option, den Hausverkauf nach der Scheidung vorzunehmen.

Was sollte beim Hausverkauf nach der Trennung beachtet werden?

Die Immobilie zu verkaufen nach der Scheidung ist oft eine gute Option. Allerdings sollten in dem Zusammenhang unbedingt einige Punkte beachtet werden, insbesondere:

Sehr wichtig ist es, den aktuellen Verkehrswert der Immobilie schätzen zu lassen. So kann zum Beispiel ein Partner feststellen, ob er vielleicht nicht doch in der Lage ist, den Ex-Partner mit Eigenkapital und unter Zuhilfenahme eines Bankkredites auszuzahlen. Sollte das nicht der Fall sein, ist der Verkehrswert trotzdem sehr wichtig, da er als Anhaltspunkt für den erzielbaren Verkaufserlös gilt. Dabei sollte zudem beachtet werden, dass der durch den Gutachter ermittelte Verkehrswert meistens geringer als der Preis ist, der sich dann beim Verkauf des Hauses am Markt tatsächlich erzielen lässt. 

Soll ein Immobilienmakler mit dem Finden passender Käufer beauftragt werden, ist es ratsam, dass dieser von beiden Ex-Partnern gemeinsam beauftragt wird. Nach dem der Hausverkauf bei Trennung geglückt ist, geht es lediglich noch um einige Formalien. Dazu gehört natürlich, dass beide Ex-Partner zur Hälfte am erzielten Verkaufspreis beteiligt werden. Dabei müssen selbstverständlich Folgekosten ebenfalls geteilt werden, wie zum Beispiel für die Beauftragung eines Immobilienmaklers oder Gutachters.

Gibt es Alternativen zum Eigenheim verkaufen nach der Scheidung?

Eine Alternative zum Hausverkauf nach der Trennung haben wir bereits in unserem Beitrag genannt, nämlich dass der eine den anderen Partner auszahlen und anschließend selbst weiter in der Immobilie wohnen kann. Eine andere Option besteht darin, dass sich die ehemaligen Partner darauf einigen, dass das Haus weiterhin im gemeinschaftlichen Besitz bleibt, jedoch an eine andere Person vermietet wird. Das wiederum hätte zur Folge, dass man nach geraumer Zeit noch einmal über eine mögliche Aufteilung oder den Verkauf der Immobilie sprechen könnte.

Eine weitere Alternative kann darin bestehen, dass dem einen, ehemaligen Partner ein Nutzungsrecht anstatt der Auszahlung eingeräumt wird. Dazu ist es empfehlenswert, entweder eine schriftliche Vereinbarung zu treffen oder die entsprechende Maßnahme durch ein Gericht veranlassen zu lassen. Oft wird vom Nutzungsrecht dann Gebrauch gemacht, wenn von der Scheidung eine Familie mit Kindern betroffen ist. 

Fazit zum Hausverkauf nach einer Scheidung

Der Hausverkauf nach einer Scheidung kann in vielen Fällen die beste Variante in der Praxis darstellen. Ehemalige Partner haben oft nicht die finanziellen Mittel, um den anderen Partner auszuzahlen. Gilt jedoch die gesetzliche Gütertrennung, gehört die Immobilie beiden Ex-Partnern je zur Hälfte. Dann ist es in der Praxis sinnvoll, dass beide Partner die Immobilie veräußern und sich anschließend vielleicht mit dem Kapital jeweils ein neues Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen.

 

Sie denken gerade darüber nach Ihre Immobilie zu verkaufen, sind sich aber nicht sicher was Ihr Objekt aktuell am Markt wert ist?

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch und starten Sie mit uns durch!

Von uns erfahren Sie kostenlos & unverbindlich:

✓ welchen Wert Ihre Immobilie aktuell am Markt hat
✓ wie sich der Wert Ihrer Immobilie voraussichtlich entwickeln wird
✓ wann der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf ist

Jetzt kostenlose Marktwertermittlung erhalten! (hier klicken)

Kommen Sie am besten gleich zu uns!

Bitte beachten Sie, dass der Autor keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernimmt. Der Inhalt der verschiedenen Artikel ersetzt keine Rechtsberatung!

Sie möchten mehr erfahren?

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen!

Ihr Ansprechpartner

Philip Strigl Immobilienmakler Telfs Tirol

Philip Strigl

Immobilientreuhänder