Unsere Privatsphäre zu erhalten ist eine immer größer werdende Herausforderung. Während wir im Internet unsere Daten großzügig und meist ohne darüber nachzudenken in diversen Social Media Kanälen und anderen Webseiten preisgeben, versuchen wir unseren Wohnraum in einen sicheren Ort für die eigene Privatsphäre zu verwandeln.
Wesentlicher Bestandteil unserer „privaten Festung“ ist in erster Linie eine großzügige Grundstückseinfriedung. Durch eine blickdichte Hecke, einen Zaun oder gar eine Mauer sind Sie optimal vor der unerwünschten Neugierde anderer Personen geschützt.
Die Auswahl für die Art der Einfriedung richtet sich jedoch meist nach unterschiedlichen Bedürfnissen. Zur Abschirmung von Lärm ist nicht zwingend der selbe Zaun wie für den Schutz vor unerwünschten Blicken oder gar Eindringlingen zu empfehlen. Neben der Erfüllung der gewünschten Funktion spielen auch Optik und Preis eine sehr wesentliche Rolle für die dementsprechende Wahl.
Abhängig von Lage und Größe des Grundstückes sowie Ihrer Ansprüche, sollte daher die Entscheidung für die richtige Einfriedung gut durchdacht werden. Wichtig ist auch, dass Sie sich in Ihrer zuständigen Gemeinde über eventuelle Auflagen und mögliche Vorschriften zur Erhaltung des Ortsbildes bezüglich der Errichtung von Zäunen erkundigen, um so im Nachhinein böse Überraschungen zu vermeiden.
Wer die Wahl hat, hat die Qual…
… daher ist es empfehlenswert, sich die Vor- und Nachteile der verschiedenen Arten eines Zaunes bzw. einer Grundstückseinfriedung vor Augen zu führen:
Lebende Zäune:
Zu den lebenden Einfriedungen zählt man zum Beispiel Bäume, Büsche oder Hecken. Großer Vorteil von Pflanzen ist, dass sie Lärm sehr gut absorbieren und daher auch ideal für straßenseitig gelegene Grundstücksgrenzen geeignet sind. Zusätzlich verschlingen sie anfallenden Staub, sorgen als „natürlicher Zaun“ für ein gemütliches Ambiente und somit für eine angenehme „Wohlfühloase“.
Im Gegensatz zu „schlichten Zäunen“ ist der Pflegeaufwand jedoch um einiges höher, da die Hecken regelmäßig geschnitten und gepflegt werden müssen.
Für alle Hobbygärtner unter uns ist dies jedoch kein Grund zur Sorge.
Gartenzäune:
Aufgrund des geringen Platzbedarfs ist der „schlichte Zaun“ besonders für kleinere Gärten zu empfehlen. Einmal errichtet, punktet der stabile Zaun vor allem mit seinem geringen Pflegeaufwand und seiner Standfestigkeit. So haben Sie vor allem im Winter kein Problem mit Schneedruck und brauchen daher im Vergleich zu den „lebenden Zäunen“ keine Angst vor Schäden haben. Die vielfältige Gestaltungsmöglichkeit ist bei schlichten Einfriedungen unserer Meinung nach der größte Vorteil und wird – vorausgesetzt es gibt in Ihrer Region keine Bauvorschriften – lediglich durch das von Ihnen festgelegte Budget beschränkt.
In Tirol gibt es hierzu genaue Vorschriften, welche in der Tiroler Bauordnung (TBO 2018) geregelt und ersichtlich sind. Den Gemeinden ist es erlaubt, durch Verordnungen örtliche Bauvorschriften und zum Schutz des Orts- oder Straßenbildes nähere Bestimmungen zu erlassen. So können sie, wie im §27 der Tiroler Bauordnung beschrieben, über die Art und die Gestaltung von Einfriedungen bestimmen.
Zusätzlich wird zwischen anzeige- bzw. bewilligungspflichtigen und nicht anzeigepflichtigen Einfriedungen unterschieden. Das heißt laut §28 der Tiroler Bauordnung (LGBL Nr. 28/2018) ist „die Errichtung und Änderung von Stützmauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von insgesamt 2 m“ jedenfalls der Behörde anzuzeigen.
Von der Anzeigepflicht und der Baubewilligung ausgenommen, ist laut §28 der Tiroler Bauordnung (LGBL Nr. 28/2018) „die Errichtung und Änderung von Einfriedungen bis zu einer Höhe von insgesamt 1,50 m und von Stützmauern bis zu einer Höhe von 1 m außer gegenüber Verkehrsflächen;“
Wie im Auszug der TBO ersichtlich, gibt es für die Höhe der Grundstückseinfriedung genaue Vorgaben, welche unbedingt einzuhalten sind. Die Bauordnung kann sich in Österreich von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden und daher ist es absolut empfehlenswert, dass Sie sich über die Vorschriften in Ihrer Region frühzeitig erkundigen.
Achtung!
Falls Sie in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft wohnen, ist es wichtig, dass Sie – aufgrund des Eingriffs in das Gesamtbild der Liegenschaft – zusätzlich vor der Errichtung einer Einfriedung das Einverständnis aller restlichen Miteigentümer einholen.
Fazit:
Aufgrund der diversen Gegebenheiten sollten Sie sich bei der Planung Ihrer Grundstückseinfriedung gründlich Gedanken machen. Seien Sie sich im Klaren, dass Sie Ihre Pläne im Vorfeld mit den örtlichen Vorgaben abgleichen und gegebenenfalls die benötigten Freigaben der zuständigen Behörden einholen sollten. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen eine enge Absprache mit Ihren angrenzenden Nachbarn, um sie eventuell auch in die Errichtung miteinzubeziehen.
Stand: 02/2021

