Der Swimmingpool im eigenen Garten – ein Wunsch, den sich besonders heuer viele von uns erfüllen werden. Angetrieben von der momentanen Corona-Situation und den damit verbundenen Eintrittsbeschränkungen in öffentlichen Schwimmbädern, boomt die Branche rund um private Swimmingpools.
Was sollten Sie beim Bau bzw. Kauf eines Pools beachten?
Wir empfehlen Ihnen, zu Beginn Ihrer Planungen eine grobe Skizze von der Lage und Größe Ihres zukünftigen Pools anzufertigen. Überlegen Sie sich dabei, welche Anforderungen der Pool erfüllen sollte. Möchten Sie diesen lediglich zur Abkühlung während warmer Sommertage nutzen oder würden Sie darin auch gerne Ihr Schwimmtraining absolvieren? Sollte er über den Winter leicht zu entfernen sein oder möchten Sie einen massiven Pool, den Sie eventuell sogar ganzjährig nutzen können? Für den Bau von größeren Pools ist eine professionelle Beratung bzw. Planung unbedingt anzuraten.
Welche Auflagen muss ich für die Errichtung eines Swimmingpools beachten?
Natürlich sollten Sie sich auch unbedingt über eventuelle Bauauflagen in Ihem Ort erkundigen. Die Nichtbeachtung von örtlichen Vorschriften bzw. der notwendigen Baugenehmigung könnte ein unerfreuliches Nachspiel haben. Der schnellste Weg ist hierfür der Besuch in Ihrem zuständigen Gemeindeamt. In der Regel erhalten Sie hier rasch und unbürokratisch Auskunft über die Errichtung eines Pools.
Ob Ihr Swimmingpool bewilligungs- bzw. anzeigepflichtig ist oder nicht, hängt in Österreich hauptsächlich von den Abmessungen und der Bauweise ab. Da sich diese Vorschriften jedoch in den Bundesländern stark unterscheiden können, sollten Sie sich jedenfalls noch vor der Planung über die regionalen Bestimmungen informieren. Zudem ist darauf zu achten, ob für Ihren Wohnort ein beschlossener Bebauungsplan vorhanden ist, welcher Ihre Planung ebenfalls beeinflussen könnte.
In der seit 01.01.2020 gültigen Novelle der Tiroler Bauordnung 2018 (kundgemacht am 23.08.2019) ist geregelt, dass zukünftig für die Errichtung von „mobilen offenen Schwimmbecken mit einem Füllungsvermögen von höchstens 10.000 Litern“ weder eine Bewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich ist. Das bedeutet also, dass in Tirol für den Bau von Schwimm- und Aufstellbecken mit einem Füllungsvermögen von über 10.000 Liter bzw. mit einem festen Fundament eine Bewilligung bzw. Bauanzeige benötigt wird.
Anzeigepflichtig:
- Mobile offene Schwimmbecken mit einem Füllungsvermögen von über 10.000 Liter
Für anzeigepflichtige Bauvorhaben gilt: (§ 30 Absatz 3 TBO 2018)
„Die Behörde hat das angezeigte Bauvorhaben zu prüfen. Ergibt sich dabei, dass das angezeigte Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist, so hat die Behörde dies innerhalb von zwei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Bauanzeige mit schriftlichem Bescheid festzustellen.“
Bewilligungspflichtig:
- Wenn das Schwimmbecken einen Raumcharakter hat (Gebäude iSd § 2, Absatz 2, TBO 2018) – z.B. Schwimmbecken mit Überdachung
- Wenn das Schwimmbecken offen ausgeführt wird, ist es sachverständig zu beurteilen, ob aufgrund seiner Dimensionierung allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden (§ 28, Absatz 1 lit. a + e, TBO 2018) – bei Fehlen der „Wesentlichkeit“, ist das Bauvorhaben laut § 28, Absatz 2, TBO 2018 lediglich anzeigepflichtig
Vorlaufzeit einplanen!
Bei einem bewilligungs- bzw. anzeigepflichtigen Bauvorhaben eines Pools sollten Sie aufgrund vorgegebener Fristen eine ausreichende Vorlaufzeit einplanen. In Tirol liegt die Bearbeitungszeit für Baubewilligungen bei bis zu ca. 3 Monaten nach Einlangen des vollständigen Bauansuchens (§ 34, Abs. 1, TBO 2018) und für eine Bauanzeige bei bis zu ca. 2 Monaten (§ 30, TBO 2018).
Achtung Haftung!
Mit dem Betrieb eines Swimmingpools geht gleichzeitig eine große Verantwortung einher. Schwimmbecken, Gartenteiche oder auch kleinere Planschbecken bergen besonders für Kinder große Gefahren in sich.
Mit einer ausreichenden Grundstückseinfriedung (Hecken, Zäune, Mauern) sorgen Sie dafür, dass unbefugte Dritte am Betreten Ihres Eigentums gehindert werden. Ansonsten sollten Sie das unbeaufsichtigte Schwimmbecken so abdecken bzw. absichern, dass niemand hineinfallen kann. Falls Sie auf Nummer sicher gehen möchten, gibt es hierfür mittlerweile verschiedenste Warnsysteme, die beim Hineinfallen einer Person nach Aktivierung einen Alarm auslösen.
Achten Sie darauf, dass sich Kleinkinder niemals unbeaufsichtigt in der Nähe Ihres Schwimmbeckens oder Teiches aufhalten!
Fazit:
Ein Swimmingpool im Garten ist ein kleines Stückchen Paradies auf Erden: An warmen Tagen erfrischt das kühle Nass Groß und Klein. Sollten Sie sich noch in der Planungsphase befinden, so raten wir Ihnen unbedingt zu einer professionellen Beratung bzw. Planung. Seien Sie sich bewusst, dass Sie eventuelle bauliche Auflagen erfüllen bzw. einhalten müssen und erkundigen Sie sich hierfür frühzeitig beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde. Sollten sich in Ihrer näheren Umgebung Kleinkinder befinden, so empfehlen wir Ihnen unbedingt entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen!
Viel Spaß beim Abkühlen!
Stand: 02/2021