Freizeitwohnsitz in Tirol kaufen - Wir zeigen Ihnen worauf Sie achten sollten, um Ihren Traum in den Tiroler Alpen zu verwirklichen.

Freizeitwohnsitz in den Tiroler Bergen – das sollten Sie beachten

Tirol, das Land der tausenden Freizeitmöglichkeiten, zieht Jahr für Jahr mehr Urlaubsgäste an, die in dieser traumhaften Bergkulisse ihre hart verdienten Ferientage verbringen wollen. Viele von ihnen betrachten die Alpenregion bereits als ihre zweite Heimat und streben danach, einen eigenen Wohnsitz mit optimaler Anbindung an die zahlreichen Freizeitinfrastrukturen wie Skigebiete, Langlaufstrecken, Wanderwege uvm. zu erwerben.

Doch Vorsicht ist geboten!

Entschließen Sie sich dazu, eine Immobilie für Ihre Freizeitaufenthalte in Tirol zu erwerben, gibt es einige wesentliche Punkte zu beachten!

Aufgrund der begrenzten Baulandfläche und der stetig wachsenden Nachfrage nach Immobilien und Grundstücken in der Alpenregion wurde vor einigen Jahren eine umfassende Regelung für Freizeitwohnsitze eingeführt. Diese Maßnahmen sollten nicht nur den steigenden Immobilienpreisen entgegenwirken, sondern auch der Abwanderung der Einwohner und der daraus resultierenden Entstehung von sogenannten „Geisterdörfern“.

Aber was genau ist ein Freizeitwohnsitz oder Zweitwohnsitz?

Gemäß §13 des Tiroler Raumordnungsgesetzes werden Freizeitwohnsitze bzw. Zweitwohnsitze wie folgt definiert:

„Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden.“

Daraus ergibt sich, dass die Nutzung von Immobilien ohne entsprechende Freizeitwohnsitzwidmung unter anderem auf Hauptwohnsitze, Leerstand, ganzjährige Vermietung oder als Arbeitswohnsitze beschränkt ist.

Es existiert auch eine vorgegebene 8%-Quote, die von den verschiedenen Gemeinden nicht überschritten werden darf. Das bedeutet, sobald diese maximale Anzahl von Freizeitwohnsitzen erreicht ist, dürfen keine weiteren Freizeitwohnsitze genehmigt werden.

Welche Auswirkungen hat das für potenzielle Käufer?

Es ist entscheidend zu wissen, weshalb Sie eine Immobilie in Tirol erwerben möchten.

Wenn Sie an einem Freizeitwohnsitz interessiert sind, sollten Sie Ihre Suche auf Immobilien mit entsprechender Widmung beschränken, um unangenehme Überraschungen seitens der zuständigen Behörden zu vermeiden. Die unerlaubte Nutzung eines Freizeitwohnsitzes (auch illegaler Freizeitwohnsitz genannt) kann laut §13a des Tiroler Raumordnungsgesetzes mit Geldstrafen von bis zu €40.000,- geahndet werden.

Für Investoren bieten einige Bauträger jedoch alternative Lösungen an:

Bei diesen Investitionsmodellen, auch als „Buy to Let“ bekannt, handelt es sich üblicherweise um bereits parifizierte Wohnungseigentumsgemeinschaften. Diese werden an einen Betreiber zur touristischen Nutzung verpachtet. Das bedeutet, dass die Immobilie nach außen oft wie ein geschlossener Gastronomiebetrieb auftritt und durch die touristische Vermietung regelmäßig Einkünfte erzielt.

Die Eigentümer sind hier lediglich Investoren und können, abhängig von Lage und Region, teilweise beachtliche Renditen erzielen. Wenn der Eigentümer seine erworbene Wohnung selbst nutzen möchte, ist dies jedoch nur als zahlender Gast (inklusive der Tourismusabgaben) für eine begrenzte Zeit erlaubt.

Abgaben für Freizeitwohnsitze:

Als Eigentümer eines gewidmeten Freizeitwohnsitzes ist man verpflichtet, zusätzliche Abgaben an die jeweiligen Gemeinden und Tourismusverbände zu entrichten.

Seit dem 01. Jänner 2020 gilt das Tiroler Freizeitwohnsitzabgabengesetz (TFWAG), welches am 08. Mai 2019 vom Tiroler Landtag verabschiedet wurde. Der Eigentümer muss die Freizeitwohnsitzabgabe jährlich bis zum 30. April anhand der Nutzfläche seiner Immobilie laut vorgegebener Abgabenstaffelung selbst bemessen und an die zuständige Gemeinde entrichten.

Zusätzlich wird vom zuständigen Tourismusverband eine Aufenthaltsabgabe in Form einer jährlichen Freizeitwohnsitzpauschale eingehoben. Die Höhe dieser Abgabe ist im Tiroler Aufenthaltsabgabengesetz 2003 geregelt und wird ebenfalls auf Basis der Fläche der Immobilie ermittelt.

Fazit:

Falls Sie sich für den Kauf eines Freizeitwohnsitzes in Tirol interessieren, empfehlen wir Ihnen den Kauf eines gewidmeten Freizeitwohnsitzes. Der Wert dieser Freizeitwohnsitze bleibt aufgrund der hohen Nachfrage und des begrenzten Angebots besonders stabil und ist daher auch eine sehr gute Investition in die Zukunft. Um jedoch eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Immobilienkauf zu finden, empfehlen wir Ihnen einen regionalen Rechtsanwalt zu kontaktieren. 

 

Sie denken gerade darüber nach Ihre Immobilie zu verkaufen, sind sich aber nicht sicher was Ihr Objekt aktuell am Markt wert ist?

Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch und starten Sie mit uns durch!

Von uns erfahren Sie kostenlos & unverbindlich:

✓ welchen Wert Ihre Immobilie aktuell am Markt hat
✓ wie sich der Wert Ihrer Immobilie voraussichtlich entwickeln wird
✓ wann der richtige Zeitpunkt für einen Verkauf ist

Jetzt kostenlose Marktwertermittlung erhalten! (hier klicken)

Kommen Sie am besten gleich zu uns!

Stand:10/2023

Bitte beachten Sie, dass der Autor keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernimmt. Der Inhalt der verschiedenen Artikel ersetzt keine Rechtsberatung!

Sie möchten mehr erfahren?

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen!

Ihr Ansprechpartner

Philip Strigl Immobilienmakler Telfs Tirol

Philip Strigl

Immobilientreuhänder