In diesem Blog-Artikel konzentrieren wir uns auf die uneigentliche Ersitzung von Rechten an unbeweglichem Eigentum in Österreich. Da diese Art der Ersitzung in der Praxis häufiger anzutreffen ist als die eigentliche Ersitzung, werden wir die geltenden Fristen für den Erwerb erläutern und auch die verschiedenen Möglichkeiten zur Löschung solcher Rechte beleuchten.

Ersessene Rechte in Österreich: Definition, Fristen und Möglichkeiten der Löschung

In Österreich gibt es eine rechtliche Konstruktion, die als „ersessenes Recht“ bekannt ist. Dies bezieht sich auf bestimmte Rechte, die durch langjährige Nutzung oder Besitzansprüche erworben werden können. Zu den gängigen Beispielen gehören das Wege- bzw. Fahrrecht, das Wasserrecht und das Gehrecht. 

In diesem Blog-Artikel konzentrieren wir uns auf die uneigentliche Ersitzung von Rechten an unbeweglichem Eigentum in Österreich. Da diese Art der Ersitzung in der Praxis häufiger anzutreffen ist als die eigentliche Ersitzung, werden wir die geltenden Fristen für den Erwerb erläutern und auch die verschiedenen Möglichkeiten zur Löschung solcher Rechte beleuchten.

Besitz ≠ Eigentum

Eigentum und Besitz unterscheiden sich rechtlich voneinander. Eigentum bezieht sich auf das rechtliche Recht an einer Sache, während Besitz die tatsächliche physische Kontrolle über eine Sache bedeutet. Der Eigentümer hat das exklusive Recht, über die Sache zu bestimmen, während der Besitzer die physische Kontrolle hat, jedoch nicht zwangsläufig auch der Eigentümer sein muss. Es können verschiedene Personen das Eigentum und den Besitz an einer Sache haben.

Was ist ersessenes Recht?

Ersessenes Recht bezieht sich auf das Recht, das eine Person über einen bestimmten Zeitraum (Ersitzungszeit) durch ungestörten und unbestrittenen Besitz oder Nutzung eines bestimmten Grundstücks oder einer bestimmten Ressource (bspw. Eigentum, Dienstbarkeiten, Wasser- oder Fischereirecht) in gutem Glauben erwirbt.

Das österreichische Rechtssystem erkennt an, dass der langjährige ununterbrochene Besitz oder die Nutzung eines Objekts zu bestimmten Rechten führen kann, selbst wenn sie nicht durch einen Vertrag oder eine andere rechtliche Vereinbarung festgelegt sind.

Wichtig: Nur Sachen, an denen Privatrechte möglich sind und die besessen werden können, können durch Ersitzen erworben werden (bspw. Eigentum und Dienstbarkeiten). Staatliche Hoheitsrechte wie das Recht zur Steuererhebung, Persönlichkeitsrechte, Familienrechte, Mitgliedschaftsrechte, Erbrecht und Pfandrecht sind von der Ersitzung ausgeschlossen. 

Es gibt auch verschiedene gesetzliche Beschränkungen. Zum Beispiel ist es nicht möglich, Teile eines im Grenzkataster eingetragenen Grundstücks durch Ersitzen zu erwerben.

Fristen für das ersessene Recht:

Die uneigentliche Ersitzung kann sowohl bei beweglichen als auch bei unbeweglichen Sachen stattfinden und erfordert in der Regel einen Zeitraum von 30 Jahren, bei öffentlichem Gut (Straßen und Wege) und juristischen Personen hingegen 40 Jahre.

Es ist wichtig anzumerken, dass diese Fristen allgemein gelten und es möglicherweise spezifische Gesetze oder Vorschriften geben kann, die je nach Region oder individuellen Umständen variieren können. Es ist ratsam, sich im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Fristen zu bestimmen.

Die Löschung eines ersessenen Rechts:

Es kann Situationen geben, in denen man ein ersessenes Recht löschen möchte. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein, wie zum Beispiel, wenn das ersessene Recht nicht mehr benötigt wird oder wenn es zu Konflikten oder anderen rechtlichen Problemen führt. In Österreich gibt es einige Möglichkeiten, ein ersessenes Recht zu löschen:

  1. Einvernehmliche Aufhebung: Die Parteien, die von dem ersessenen Recht betroffen sind, können sich einvernehmlich auf die Aufhebung des Rechts einigen. Eine schriftliche Vereinbarung, die von allen Parteien unterzeichnet wird, kann erstellt werden, um die Aufhebung des Rechts festzuhalten.
  2. „Freiheitsersitzung“: Wird eine Dienstbarkeit durch den Eigentümer des belasteten Grundstücks behindert, erlischt sie nach drei Jahren, sofern keine Klage vor Ablauf der Frist eingereicht wird.
  3. Klage vor Gericht: Wenn keine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Klage vor Gericht einzureichen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Schritte einzuleiten und die Aufhebung des ersessenen Rechts vor Gericht zu beantragen. Die Gerichte prüfen dann die vorliegenden Beweise und treffen eine Entscheidung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Löschung eines ersessenen Rechts keine einfache Angelegenheit ist und rechtliche Beratung empfehlenswert ist, um die spezifischen Schritte und Anforderungen zu verstehen.

Fazit:

Ersessenes Recht in Österreich bezieht sich auf Rechte, die durch langjährige ungestörte Nutzung oder Besitzansprüche erworben werden können. Die Fristen für den Erwerb variieren je nach Art des ersessenen Rechts. Es gibt Möglichkeiten, ein ersessenes Recht zu löschen, einschließlich einer einvernehmlichen Aufhebung oder einer Klage vor Gericht. Bei der Löschung eines ersessenen Rechts ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Schritte und Anforderungen zu verstehen, die in jedem individuellen Fall gelten.

 

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