Für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie in Österreich, benötigen Sie in der Regel einen aktuellen Energieausweis.

Der Energieausweis – Wann ist er notwendig und was sagt er aus?

Ein Energieausweis muss in bestimmten Situationen vom Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie vorgelegt werden können (EAVG 2012). Er hilft dem Käufer oder Mieter einer Immobilie dabei, den voraussichtlichen Energieverbrauch zumindest abschätzen zu können. Letztlich gibt es in der Hauptsache Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie und kann damit auch Einblick in einen eventuell vorhandenen Sanierungsstau geben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dass der Energieausweis in Österreich verpflichtend vorzulegen ist, ist tatsächlich im Bundesrecht verankert und gilt damit im gesamten Land. Manche Bereiche der Ausgestaltung des Energieausweises hingegen werden landesrechtlich geregelt und können sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
  • Der Energieausweis ist ein „Typenschein“ oder ein Klassifizierungsausweis, der die Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie darstellt.
  • Er muss verpflichtend beim Verkauf oder im Rahmen einer Vermietung verschiedener Immobilientypen vorgelegt werden.
  • Der Kreis der Personen, die berechtigt sind, einen Energieausweis auszustellen, ist begrenzt und kann von Bundesland zu Bundesland variieren
  • Ein Energieausweis ist bis zu 10 Jahre gültig und muss nach Ablauf der Gültigkeit erneuert werden

Was genau sagt ein Energieausweis in Österreich aus?

Kernaussage eines Energieausweises in Österreich ist die Gesamtenergieeffizienz einer Immobilie. Auszustellen ist der Energieausweis nach den technischen Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Immobilie steht. Ausgestellt wird der Energieausweis von einer befugten und qualifizierten Person. Der Energieausweis beinhaltet verschiedene Kennzahlen. Die Wichtigste ist hier sicherlich die Energiekennzahl – sie gibt den spezifischen Heizwärmebedarf wieder.

Genaugenommen sagt sie aus, wie viel Energie in dieser Immobilie pro Quadratmeter benötigt wird, um die Immobilie unter Berücksichtigung des Referenzklimas am Referenzstandort zu beheizen. Letztlich ist das eine rein theoretische Zahl, da die genaue Verbrauchsmenge vom eigenen Heizverhalten und den tatsächlichen Wetterbedingungen im Winter abhängig ist – es ist aber ein Wert, der die Immobilie letztlich tatsächlich vergleichbar macht.

Im Energieausweis erfolgt eine Einteilung der Immobilien in verschiedene Energieausweisklassen. Diese richten sich nach dem Heizwärmebedarf nach Quadratmeter der Bruttowohnfläche. Die Klassen erinnern an ein EU-Energielabel und sind folgendermaßen unterteilt:

Klassen und deren Bedeutung

A++ Passivhaus – der Energieverbrauch pro Quadratmeter Bruttowohnfläche liegt bei max. 10 kWh
A+ Passivhaus – der Energieverbrauch pro Quadratmeter Bruttowohnfläche liegt bei max. 15 kWh
A Niedrigenergiehaus mit Komfortlüftung – der Energieverbrauch pro Quadratmeter Bruttowohnfläche liegt bei max. 25 kWh
B Energiesparhaus – der Energieverbrauch pro Quadratmeter Bruttowohnfläche liegt bei max. 50 kWh
C Niedrig-Energiehäuser – der Energieverbrauch pro Quadratmeter Bruttowohnfläche liegt bei max. 100 kWh
D Alte, unsanierte Gebäude – der Energieverbrauch pro Quadratmeter Bruttowohnfläche liegt bei max. 150 kWh 
E Alte, unsanierte Gebäude – der Energieverbrauch pro Quadratmeter Bruttowohnfläche liegt bei max. 200 kWh
F Alte, unsanierte Gebäude – der Energieverbrauch pro Quadratmeter Bruttowohnfläche liegt bei max. 250 kWh
G Alte, unsanierte Gebäude – der Energieverbrauch pro Quadratmeter Bruttowohnfläche liegt über 250 kWh

Daneben finden Sie in einem Energieausweis die folgenden Kennzahlen:

  • Heizwärmebedarf
  • Gesamtenergieeffizienzfaktor
  • Primärenergiebedarf
  • Kohlendioxidemissionen
  • Warmwasser-Wärmebedarf
  • Heizenergiebedarf
  • Endenergiebedarf

Was kostet ein Energieausweis in Österreich?

Es gibt keine allgemeingültige Regelung für die konkreten Kosten eines Energieausweises. Vor einigen Jahren sprach man noch von einer Faustformel von rund 1 Euro pro Quadratmeter. Doch diese Summe ist längst überholt – das Doppelte trifft heute weitaus eher zu.

Wie hoch die Kosten am Ende liegen, ist vor allem von zwei Faktoren abhängig:

  • Der Immobilie selbst
  • Der Lage der Immobilie

Bei der Immobilie selbst spielt das Alter, die Qualität der Pläne und die Zahl der verschiedenen An- und Umbauten eine Rolle. Gerade alte Einfamilienhäuser, die sich im Laufe der Jahrzehnte durch Um- und Anbauten verändert haben, bieten für den Fachmann manchmal ein ziemliches Gewirr, das es für ihn erst einmal zu durchdringen gilt. 

Mehrfamilienhäuser mit mehreren gleichartigen Wohnungen oder Neubauten sind da deutlich einfacher in der Betrachtung und damit auch deutlich günstiger in der Erstellung des Energieausweises.

Für ein Einfamilienhaus kann man im Durchschnitt mit Kosten von rund 500 Euro rechnen. Bei einem Mehrparteienhaus liegt der durchschnittliche Preis für einen Energieausweis eher bei rund 1.000 Euro.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

In vielen Fällen müssen Sie gar nicht darüber nachdenken, ob Sie diese Investition vornehmen möchten oder nicht, denn oftmals ist die Vorlage eines Energieausweises schlichtweg verpflichtend. Für Eigentümer ist es Pflicht einen solchen Energieausweis vorzulegen, wenn die Immobilie

  • vermietet
  • verpachtet
  • oder verkauft

werden soll. Gemeint sind dabei Wohn- und Nutzgebäude – also Einfamilienhäuser, Wohnungen oder Geschäftsräume. Doch auch Eigentümer in der selbst genutzten Immobilie brauchen zuweilen einen Energieausweis. Beispielsweise, wenn eine energetische Sanierung vorgenommen werden soll – erst recht, wenn dazu staatliche Zuschüsse beantragt werden sollen. Auch im Fall eines Neubaus ist ein Energieausweis Pflicht. 

Was passiert, wenn ein Verkäufer oder Vermieter gegen die Vorlagepflicht des Energieausweises verstößt?

Letztlich hat das Fehlen eines Energieausweises sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Folgen. Denn es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung, die mit einem Bußgeld von bis zu ca. 1.500 Euro belegt werden kann.

Daneben hat ein fehlender oder falscher Energieausweis auch Einfluss auf das Recht auf Schadensersatz und die Gewährleistungsansprüche des Käufers oder Mieters einer Immobilie.

Achtung: Schon im Verkaufsinserat müssen wichtige Eckdaten stehen!

Ein Fehler, den viele Verkäufer, die ihre Immobilie privat verkaufen möchten, begehen, ist das Fehlen von wichtigen Kennzahlen in Ihrem Verkaufsinserat. Schon das entspricht einer Verwaltungsübertretung, die bußgeldbewährt ist. Dabei umfasst diese Verpflichtung sowohl gedruckte Anzeigen als auch solche in elektronischen Medien. Wichtig ist, dass in einem solchen Inserat immer der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienzfaktor aufgeführt sein müssen. Sie müssen ein Haus oder eine Wohnung verkaufen? Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Immobilie richtig zu präsentieren und am Markt zu positionieren.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Den Energieausweis erstellen dürfen nur Personen, die per Gesetz dafür vorgesehen sind. Diese Befugnis kann jedes Bundesland anders verteilen. Dazu gehören Gewerbetreibende in den Bereichen:

  • Elektrotechnik
  • Baumeister
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Heizungstechnik
  • Kälte- und Klimatechnik
  • Holzbau-Meister
  • Ingenieurbüros
  • Lüftungstechniker

Auch Ziviltechniker wie Architekten und Zivilingenieure können von staatlicher Seite mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden.

Fazit: Der Energieausweis ist wichtig – für Verkäufer und Vermieter gleichermaßen

Wer eine Immobilie verkaufen oder in die Vermietung einer Immobilie einsteigen möchte, sollte sich vorher eingehend mit den Verpflichtungen als Immobilienverkäufer oder als Vermieter befassen. Wohnen Sie zur Miete, haben Sie das Recht den Energieausweis Ihres Vermieters einzusehen – vor allem dann, wenn die Erstellung des Energieausweises als Kostenfaktor auf Ihren Mietzins aufgeschlagen wurde.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Wenn Sie nach einem zuverlässigen und diskreten Immobilienmakler in Tirol suchen, dann nehmen Sie gerne kostenlos & unverbindlich Kontakt mit mir auf. Gerne sehe ich mir Ihr Objekt an und erstelle Ihnen eine professionelle Marktwerteinschätzung.

Bitte beachten Sie, dass der Autor keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernimmt. Der Inhalt der verschiedenen Artikel ersetzt keine Rechtsberatung!

Sie möchten mehr erfahren?

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen!

Ihr Ansprechpartner

Philip Strigl Immobilienmakler Telfs Tirol

Philip Strigl

Immobilientreuhänder