Sobald Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden und den Entschluss zum Kauf gefasst haben gilt es, dem Verkäufer Ihre Preisvorstellung sowie weitere Kaufbedingungen in einem verbindlichen Anbot vorzulegen.
Das Kaufanbot für eine Immobilie ist für den Käufer nach Übergabe bindend und daher sollten im Vorhinein ein paar wichtige Punkte beachtet werden:
Angabe des Kaufpreises:
Wieviel möchte ich für die Immobilie bezahlen und kann ich mir den Betrag auch leisten?
Wichtig: Berücksichtigen Sie dabei auch die anfallenden Nebenkosten!
Angabe von Fristen:
Als Anbotsleger können Sie entscheiden, wie lange Sie an das Kaufanbot gebunden sein möchten und bis wann Sie vom Verkäufer spätestens eine Unterzeichnung erwarten.
Tipp: Bei niedrigeren Anbotspreisen empfiehlt es sich eine längere Frist und bei höheren Anbotspreisen einen etwas kürzeren Zeitraum zu wählen, da Sie so bei Verkäufern für schnellere Entscheidungen sorgen.
Weitere Fristen, wie z.B. die späteste Vertragsunterzeichnung sowie der Zeitpunkt der Immobilienübergabe sollten im Kaufanbot ebenfalls bereits angegeben werden.
Angabe von Bedingungen:
Die wichtigsten Bedingungen für den Immobilienkauf, welche später auch in den Kaufvertrag übernommen werden müssen, sollten bereits im Kaufanbot geregelt werden und daher empfiehlt es sich, diese detailliert niederzuschreiben. (z.B.: Gewährleistungsauschluss, Belastungen bzw. Lastenfreiheit,…)
Angabe des Vertragserrichters:
Da Sie als Käufer die Errichtung des Kaufvertrags sowie weitere Nebenkosten bezahlen müssen, können Sie den Vertragserrichter in der Regel selbst wählen und diesen ebenfalls im Kaufanbot angeben. Die zusätzliche Angabe der Vertragserrichtungskosten ist für Sie als Käufer vor allem dann sinnvoll, wenn der Vertragserrichter von den Verkäufern bestimmt wird.
Angabe von Vorbehalten:
Sollte bei der Legung des Kaufanbots noch keine Finanzierung über den Kaufpreis gesichert sein, empfiehlt es sich, einen Finanzierungsvorbehalt in das Anbot aufzunehmen.
Die Käufer können somit mangels gesicherter Finanzierungszusage vom Kaufanbot ohne rechtliche Schwierigkeiten zurücktreten.
Die aufgezählten Punkte sind natürlich nur Empfehlungen, deren Angabe unserer Meinung nach wichtig wären und im Idealfall spätere Diskussionen vermeiden können.
Was aber, wenn Sie vom Kaufanbot in Österreich zurücktreten möchten?
Treten Sie als Käufer von einem verbindlichen Anbot zurück, stehen dem Verkäufer grundsätzlich Schadenersatzansprüche zu. Zudem können auch Kosten für den bereits tätig gewordenen Vertragserrichter sowie den Immobilienmakler anfallen.
Fazit:
Seien Sie sich bewusst, dass ein gelegtes Kaufanbot für eine Immobilie in Österreich bereits verbindlich ist und Sie ab beidseitiger Unterfertigung (Annahme des Verkäufers) zum Erwerb der Immobilie rechtlich verpflichtet sind. Um als Eigentümer in das öffentliche Grundbuch eingetragen zu werden, wird jedoch ein notariell beglaubigter Kaufvertrag benötigt, in welchem sämtliche vereinbarte Eckdaten vom bereits unterfertigten Kaufanbot übernommen wurden.
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