Leerstandsabgabe Tirol – Was haben Eigentümer zu erwarten?

Leerstandsabgabe Tirol – was haben Eigentümer zu erwarten?

Lange Zeit wurde über die Einführung einer Abgabe zur Vermeidung von Spekulationsleerstand in Tirol diskutiert und nun wurde der Gesetzesentwurf zur Leerstandsabgabe von der Tiroler Landesregierung beschlossen. Nach Beschlussfassung im Juli-Landtag sollen die Regelungen dann ab 1. Jänner 2023 in Kraft treten.

Als Eigentümer einer Liegenschaft in Tirol stellt sich nun die Frage, ob man zukünftig von dieser Leerstandsabgabe betroffen sein könnte und falls ja, wie sie sich errechnet. Wir möchten daher im folgenden Beitrag etwas näher darauf eingehen und haben Ihnen die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Welche Liegenschaften sind davon betroffen?

Laut dem Gesetzesentwurf zur Leerstandsabgabe im Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetz (TFLAG) betrifft die zukünftige Regelung

„Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die über den Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand)“.

Als Wohnsitz wurden dafür unter anderem Hauptwohnsitze, Freizeitwohnsitze, Arbeitswohnsitze sowie Wohnsitze für die Dauer des Besuches von Schulen, Universitäten, etc. definiert.

Wie errechnet sich die Höhe der Leerstandsabgabe in Tirol?

Die monatlichen Abgaben werden von der jeweiligen Gemeinde in der sich die Liegenschaft befindet anhand vorgegebener Beträge festgelegt und hängt in erster Linie von der Nutzfläche der Immobilie sowie der Anzahl der Kalendermonate ohne Wohnsitz ab.

Auflistung der Beträge:

  • bis 30 m² mit mindestens 10 Euro und höchstens 25 Euro,
  • von mehr als 30 m² bis 60 m² mit mindestens 20 Euro und höchstens 50 Euro, 
  • von mehr als 60 m² bis 90 m² mit mindestens 30 Euro und höchstens 70 Euro, 
  • von mehr als 90 m² bis 150 m² mit mindestens 45 Euro und höchstens 100 Euro, 
  • von mehr als 150 m² bis 200 m² mit mindestens 60 Euro und höchstens 135 Euro, 
  • von mehr als 200 m² bis 250 m² mit mindestens 75 Euro und höchstens 175 Euro, 
  • von mehr als 250 m² mit mindestens 90 Euro und höchstens 215 Euro.

Achtung: Befindet sich die Immobilie in einer definierten Vorbehaltsgemeinde mit besonders hohem Wohnungsdruck (derzeit 148 Gemeinden in Tirol), so kann die jeweilige Gemeinde die monatlichen Abgaben verdoppeln. 

Beispiel:
Die monatliche Leerstandsabgabe für eine Wohnung mit einer Fläche von ca. 100 m² Nutzfläche liegt zwischen € 45,- und € 100,-.
Bei einer Vorbehaltsgemeinde kann die Abgabe zwischen € 90,- und € 200,- im Monat betragen.

Wann ist die Leerstandsabgabe fällig?

Der Stichtag für die jährliche Einmeldung der Eigentümer ist der 30. April – das heißt, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt den Leerstand des vorangegangenen Jahres angeben bzw. einen Ausnahmetatbestand glaubhaft machen müssen.

Welche Strafen sind bei Verstoß vorgesehen?

Die Strafen werden von den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden eingehoben und sind folgendermaßen geregelt:

  • bis zu € 1.000,- bei Nichtvorlegen der Unterlagen
  • bis zu € 10.000,- bei Nichtmelden des Ausnahmetatbestandes
  • bis zu € 50.000,- bei Hinterziehung

Welche definierten Ausnahmen für die Leerstandsabgabe gibt es?

  • Es handelt sich um eine Wohnung im eigenen Gebäude.
  • Es handelt sich um gewerblich oder beruflich genützte Räumlichkeiten.
  • Im Falle eines altersbedingten Aufenthaltes des Eigentümers in einem Pflegeheim.
  • Es findet sich kein Mieter, welcher zum ortsüblichen Mietzins die Immobilie anmietet.
  • Es gibt einen zeitnahen Eigenbedarf (z.B. für die eigenen Kinder).
  • Es handelt sich bei der Immobilie um eine Dienst- bzw. Naturalwohnung.
  • Die Immobilie kann aus bautechnischen oder rechtlichen Gründen nicht genutzt werden.

Quellen u.a.:
https://www.tirol.gv.at/presse/meldungen
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/presse/downloads/Platter/Factsheet

Fazit

Aufgrund des in Tirol stark unter Druck stehenden Wohnungsmarktes, möchte die Politik mit der Einführung der Leerstandsabgabe dem spekulativen Wohnungsleerstand entgegenwirken und die Eigentümer damit zur Verwertung (Vermietung, Verkauf) motivieren. Laut Politik liegt der Hauptfokus dabei auf der Bekämpfung von Immobilienspekulationen. Die Interessen des Mittelstandes seien durch klar definierte Ausnahmen jedoch gesichert.

 

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